Eilinformationen des Präsidenten Dr. Josef Hingerl

Die Golfanlage Bergkramerhof GmbH ist aufgrund des Einschreitens seitens oberster Stelle in München, durch Einsatz von Münchner Polizei, geschlossen worden. 27.02.2021 um 16:47 Uhr.

3. Eilinformation des Präsidenten vom 01.03.2021

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3. Eilinformation des Präsidenten_01.03.2021
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Mitteilung von Dr. Hingerl vom 27.02.2021

Erklärung des Präsidenten Dr. Hingerl

Kurzinfo über den Bergkramerhof

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Presse Profil Bergkramerhof_02.05.2020_3
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Schreiben an Ministerpräsident Dr. Söder zur Wiederaufnahme des Sports vom 24.02.2021


Brief Dr. Hingerl an Ministerpräsident Söder_24.02.2021
Brief Dr. Hingerl an Ministerpräsident Söder_24.02.2021
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Brief Dr. Hingerl Bergkramerhof an Ministerpräsident Dr. Söder vom 24.02.2021
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Unser Motto- ein Video...


Schreiben an Ministerpräsident Dr. Söder zur Wiederaufnahme des Sports vom 19.02.2021


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Brief Dr. Hingerl Bergkramerhof an Ministerpräsident Dr. Söder vom 19.02.2021
Brief Dr. Hingerl Bergkramerhof an Minis
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Schreiben an Bundeskanzlerin, Minister, Ministerpräsidentinnen u. Ministerpräsidenten 27.03.2020
Schreiben an Bundeskanzlerin, Minister,
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Schreiben an Bayer. Staatskanzlei Dr. Markus Söder 01.05.2020
Schreiben an Bayer. Staatskanzlei Dr. Ma
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Schreiben an LRA Bad Tölz-Wolfratshausen 15.12.2020
Schreiben an LRA Bad Tölz-Wolfratshausen
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Schreiben an GA Bergkramerhof GmbH 15.12.2020
Schreiben an GA Bergkramerhof GmbH 15.12
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Bayerischer Golfverband e.V. Golf = kontaktloser Individualsport im Freien
Bayerischer Golfverband e.V. Golf = kont
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Süddeutsche _Regierung spricht von Öffnungsschritten im Sport_19.02.2021
Süddeutsche _Regierung spricht von Öffnu
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Bleiben Sie gesund! Nutzen Sie unsere Lockdown-Gesundheitstipps...


13. und letzte Eilmitteilung 2020 des Präsidenten der Golfanlage Bergkramerhof

 

 

Golf = Stärkung des Immunsystems



Sehr verehrte Mitglieder und Gäste,

 

welch ein Genuss, jetzt im zarten Mai den noch unberührten Platz zu begehen!
Freuen wir uns gemeinsam über die Öffnung nach dieser düsteren Zeit. Wir packen es jetzt an:

1. Barfußturnier am Mittwoch, den 20.5.2020 17 Uhr


Turniere sind nach wie vor verboten, was völlig unverständlich ist. Wir haben eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Es findet keine Siegerehrung statt. Die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht. Preise können am nächsten Tag im Sekretariat abgeholt werden.

Es ist nicht einzusehen, dass Bundesliga gespielt werden kann mit Körperkontakt  bei mindestens 30 Personen auf ca. 1 ha Spielfläche, im Golfen ca. 100 Spieler auf ca. 70 ha nicht, und dazu noch ohne Körperkontakt.

Wird die Ausnahmegenehmigung abgelehnt, ist das sofort gerichtlich durchzusetzen.

Wir stärken unser Immunsystem. Wir halten uns an alle sonstigen Vorgaben der 4. BayIFSMV.

 


2. Platzzustand perfekt, und das ohne Pestizide


Dank Peter Shaw und unserem 25 jährigen Headgreenkeeper Michael Robson aus Südafrika zeigen sich die letztes Jahr erneuerten Grüns in bester Form. Die ununterbrochene Platzpflege während des Close down zeigt ihre Früchte. Es ist ein herrlicher Anblick.

Auslobung: Wer den beeindruckensten Bericht (maximal eine DIN A 4 Seite) zu unserem Platz  schreibt, bekommt ein Abendessen nach freier Wahl im Restaurant für 2 Personen. Jeder Teilnehmer erhält einen Kaffee mit Kuchen im Restaurant für 2 Personen.

3. Bis Ende Juni: Jedes Mitglied kann einen Gast einladen (Coronabonus)


Wir wollen unseren wunderschönen Platz der Münchener Golf-Community zeigen und dass wir es ohne Pestizide geschafft haben.

 


4. Greenfeezehnerkarte € 499 "R", € 555, ohne "R". Erwerb nur bis Ende Juni möglich


Auch mit dieser Aktion wollen wir für unseren Platz werben und neue Mitglieder bekommen. Bei Abschluss einer Mitgliedschaft wird das personalisierte Greenfeeabo angerechnet.

 


5. Golfschule Uli Zilg (früherer Bundestrainer und heutiger Cotrainer)


Uli Zilg hat seine Arbeit bereits aufgenommen. Er ist vom Platz und den Trainingsmöglichkeiten, insbesondere auch der Indooranlage, begeistert. Sichern Sie sich die ersten Stunden bei ihm. Unsere langjährigen Pros Ian Lyons und Dean Bradley stehen Ihnen wie bisher zur Verfügung.

 


6. Gastronomie eröffnet am Montag, den 18. Mai 2020, Biergartenbetrieb


Ab Montag geht es draußen los, natürlich mit Abstand von mindestens 1,5 m und Masken. Ab 25. Mai kann dann auch innen serviert werden.

 


Wir arbeiten ab Montag mit Selbstbedienung wie in englischen Nobelclubs: Sie bestellen am Tresen, erhalten Ihr Getränk und zahlen. Das Essen bringen wir an den Tisch. Sie werden damit so schnell bedient wie nie zuvor. Sie brauchen beim Bezahlen nicht zu warten. Wir sparen Kosten.

Der Bergkramerhof ist jetzt im Mai ein Traum. Wir freuen uns mit Ihnen.

 

Herzlichst

Dr. Josef Hingerl
(Präsident)


12. Eilinformation des Präsidenten der Golfanlage Bergkramerhof zum Coronavirus

 

 

close down zu close up der Golfanlagen und vieles mehr

 

 

Sehr verehrte Mitglieder und Gäste,

in ungewöhnlich rasanter Entwicklung haben sich die Ereignisse zu den Themen Aufenthaltsbeschränkung und Schließung von Freizeiteinrichtungen von Samstag, dem 02.05.2020 bis Dienstag, dem 05.05.2020 geradezu überschlagen.

1. Golfplätze in Bayern ab dem 11.05.2020 wieder geöffnet

Ich freue mich, dass alles ein gutes Ende gefunden hat und die gesundheitsfördernde Wirkung des Sports in Bayern wieder gelebt werden kann. Zudem dürfen wir unser Haus unter erleichterten Bedingungen wieder verlassen.

Bei uns sind nunmehr Viererflights ab Montag zulässig, nicht mehr nur die Zweierflights, wie am letzten Montag. Mitglieder haben ab sofort das Vorrecht, die gesamte nächste Woche vorzubuchen. Genießen Sie es, doch bitte halten sie sich alle an die bekannten Vorgaben der erforderlichen Hygenievorschriften. Bei Fragen rufen Sie gerne bei Frau Geigl im Sekretariat an.

Und nun zum Geschehen aus der letzten Woche:

2. Landratsamt Bad Tölz Wolfratshausen verweigerte einen rechtsmittelfähigen Bescheid

Die formal rechtswidrige Eröffnung der Golfanlage hätte nicht stattgefunden, wenn mir das Landratsamt Bad Tölz Wolfratshausen den in meinem Schreiben vom 29.04.2020 beantragten rechtsmittelfähigen Bescheid erteilt hätte.
 
Um 15:32 h am Mittwoch, den 29.04.2020, teilte mir das Landratsamt mit, dass der richtige Rechtsweg ein Normenkontrollantrag oder die Popularklage gegen die BaylfSMV wäre. (BaylfSMV = Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung)

Geschickt ist das deshalb, weil das Landratsamt natürlich genauso wie ich weiß, dass hierüber das Verwaltungsgericht erst in Wochen oder Monaten entscheiden würde. Ich brauchte also unbedingt einen rechtsmittelfähigen Bescheid, gegen den ich sofort hätte vorgehen können mit der Aussicht, eine kurzfristige Eilentscheidung innerhalb von Tagen zu erhalten. Diesen Bescheid habe ich dann auch am 05.05.2020 morgens auf der Golfanlage Bergkramerhof von der Polizei erhalten. Das wäre alles überflüssig gewesen, wenn man sofort Farbe bekannt hätte. Ich habe dann am Tag der Zustellung des Bescheids die Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München eingereicht. Leider wird voraussichtlich keine Eilentscheidung mehr in dieser Woche ergehen. In der Entscheidung des 20. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.04.2020 ( Az 20 NE 20.793) hat das Gericht angedeutet hat, dass die auf § 32, 28 Infektionsschutzgesetz gestützten Maßnahmen wohl nicht mehr mit dem Vorbehalt des Gesetzes vereinbar sind, somit verfassungswidrig wären. Sie müssen sich nun vergegenwärtigen, was nach dieser grundlegenden Entscheidung zwischen Samstag, dem 02.05.2020 und Dienstag, dem 05.05.2020 passiert ist.

In meinem Rundschreiben an Herrn Ministerpräsident Dr. Söder habe ich explizit darauf hingewiesen, dass ich deswegen die Golfanlage eröffne, weil für mich spätestens ab Montag, dem 04.05.2020 die Schließung der Golfanlagen in Bayern verfassungswidrig ist. Ich war im Übrigen schon immer der Ansicht, dass die Schließung von vornherein verfassungswidrig war. Wir haben. aber wochenlang zugewartet und wurden immer wieder vertröstet. Wir haben sehr lange Solidarität mit der gesamten Bevölkerung gezeigWenn die Schließung am 04.05.2020 verfassungswidrig war, dann konnte auch rechtmäßig keine Geldbuße mehr gegen mich verhängt werden, bzw. wäre ein entsprechender Beschluss dann von einem Gericht aufzuheben.

3. Öffnung des Golfplatzes am 11.05.2020

Unter großer Medienbegleitung haben Mitglieder und Gäste am Montag, dem 04.05.2020, den Golfplatz Bergkramerhof bespielt. Es war eine positive Aufbruchstimmung. Endlich wieder Sport treiben!

Am Dienstagmorgen, dem 05.05.2020, wurde mir gegen 08:00 der rechtsmittelfähige Bescheid zugestellt, der feststellt, dass mir der Betrieb der Golfanlage Bergkramerhof untersagt ist (Genau das, was ich mit meinem Schreiben vom 29.04.2020 gefordert hatte).

Just zum Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides um 08:00 morgens am 05.05.2020 geht der hoheitliche Akt des Landratsamtes Bad Tölz Wolfratshausen davon aus, dass die Schließung nicht unverhältnismäßig ist, mein Einwand, die Schließung sei verfassungswidrig, also nicht zutrifft.

Ca. 4 Stunden später steht unser Ministerpräsident Dr. Markus Söder vor der Kamera und erklärt:

„Grundrechte dauerhaft einzuschränken, geht nur, wenn es angemessen ist. Wir glauben, dass es jetzt nicht mehr die Form ist, in dieser Form weiterzumachen.“

Damit erklärt unser Ministerpräsident genau 4 Stunden später, dass die Schließung der Golfanlagen unverhältnismäßig und letztendlich verfassungswidrig ist.

Daran sehen Sie, dass Herr Ministerpräsident Dr. Markus Söder letztendlich mir selbst bestätigt, dass zumindest am Vortage, am 04.05.2020, bei Eröffnung der Golfanlage, die Schließung der Golfanlagen in Bayern verfassungswidrig war.

4. Risiko von Präsident und Rechtsanwalt Dr. Hingerl

Zunächst danke ich meinen Mitgliedern, dass sie gegen meinen Alleingang auf weiter Flur nicht protestiert haben und mir so dass Gefühl gaben, es wird schon richtig sein, was Rechtsanwalt Dr. Hingerl hier macht. Einfach wird das für viele Mitglieder sicher nicht gewesen sein.

Ich habe mich hingestellt und erklärt vor allen Medien, dass ich als Anwalt für die formal rechtswidrige Eröffnung des Spielbetriebs die volle Verantwortung mit meiner gesamten Person übernehme, mit sämtlichen Konsequenzen. Die Juristen vom Landratsamt über die Polizeidirektion Rosenheim, Innenministerium und Staatskanzlei haben mit Sicherheit am Sonntag und Montag diskutiert, ob man mich in Sicherungsverwahrung nehmen soll. Formal wäre das sicher möglich gewesen. Mein persönliches Risiko lag und liegt darin, dass ich zunächst vor der Exekutive und auch der Judikative als Organ der Rechtspflege desavouiert bin, wenn ich einen formal rechtswidrigen Akt begehe und entgegen der Verordnung den Golfplatz öffne. Dies war und ist mein Risiko. Ich gehe aber davon aus, dass die Juristen unter uns und vielleicht auch die Laien verstehen, dass Verfassungsrecht über Verordnungen steht, wenn sie gegen die Verfassung verstoßen, wie am 04.05.2020 die nicht aufgehobene Schließung der Golfplätze. Es wird noch ein erheblicher Arbeitsaufwand sein, das Image loszuwerden, ein Organ der Rechtspflege würde sich hier rechtswidrig verhalten.

5. Der Rechtsstaat bewährt sich

Unter Hitler und Stalin oder der DDR wäre dieses mein formal rechtswidriges Verhalten nicht möglich gewesen. Man hätte mich sofort weggesperrt.

Ich finde es sehr bedauerlich, dass ich hier mit dem allerletzten mir zu Verfügung stehenden Mittel, durch ein formal rechtswidriges Verhalten, die Staatsmacht reizen musste, mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu geben. Jetzt, nachdem ich diesen erhalten habe, geht die Klage zu Gericht, wird das Verwaltungsgericht München entscheiden, ob die Schließung der Golfplätze am 04.5.2020 in Bayern verfassungswidrig war oder nicht. Ich werde weiter berichten.

6. Bewertung des formalen Rechtsbruchs

Von dem Zuspruch in einer Größenordnung von 95 % bei den bundesdeutschen Reaktionen war erstaunlich, dass sich nicht nur Golfer, sondern sehr viele Klein- und mittelständische Unternehmer meldeten. Denn es ging am 04.05.2020 sicher nicht nur um Golf, wobei ich schon bei meinem Schreiben an die Bundeskanzlerin und an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 27.03.2020 mitteilte, dass es mir um die Aktivierung sämtlicher Kräfte in den Sportvereinen ging. Hier ging es jetzt auch um sämtliche Klein- und mittelständische Unternehmer und auch die Angestellten, insbesondere in der Gastronomie, die vom Kurzarbeitergeld nicht leben können, weil ein Großteil Ihres Einkommens aus dem Trinkgeld bezogen wird. Zudem hatte es sich immer mehr abgezeichnet, dass die Maßnahmen so nicht mehr gerechtfertigt sind.

Zum Schluss bedanke ich mich für den Tausendfachen Zuspruch, der nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus der Schweiz und Österreich kam. Soweit ich kritisiert wurde, als Rechtsanwalt nicht richtig gehandelt zu haben, habe ich für diese Stimmen volles Verständnis. Dennoch stelle ich fest: Ich stehe auf dem Boden der Verfassung, die höher steht als jedes Gesetz und jede Verordnung.

7. Packen wir`s an!
Sichtlich hat Angst unsere Gesellschaft in den letzten Wochen geprägt. Aktivieren wir jetzt alle unsere Kräfte und bringen unsere Gesellschaft mit Elan in eine neue Zeit. Stärken wir unser Immunsystem auf dem Golfdplatz!
Packen wir`s an.

 

Herzlichst

Dr. Josef Hingerl
(Präsident)


11. Eilinformation des Präsidenten der Golfanlage Bergkramerhof zum Coronavirus

 

 

Eröffnung des Golfspiels am Bergkramerhof

am Montag, den 4. Mai 2020

 

 

Sehr verehrte Mitglieder und Gäste,

ich persönlich bin der Ansicht, dass den Golfspielern selbst nichts passieren kann. Ich sehe keine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Selbstverständlich ist es die Verantwortung eines jeden Einzelnen, mein Angebot in Anspruch zu nehmen. Es ist auch klar, dass ein Spielen entgegen dem derzeitigen offiziellen Verbot, Freizeitanlagen zu betreiben, eine Meinungsäußerung gegen die Schließung der Golfanlagen darstellt.

Als Betreiber verstoße ich gegen die derzeitige Regelung. Ich bin aber der Ansicht, dass jedenfalls ab dem 04.05.2020 die Schließung der Golfplätze verfassungswidrig ist. Selbstverständlich überrnehme ich die volle Verantwortung für mein Tun.

Ich werde morgen die Spieler am Golfplatz erwarten. Ich wünsche Ihnen ein schönes Spiel auf unserem gut gepflegten pestizidfreien Golfplatz.

Im Anhang finden Sie unsere Leitlinien für Ihr Spiel während der Coronazeit.

 

Herzlichst

Dr. Josef Hingerl
(Präsident)

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Leitlinien 03.05.2020.pdf
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Glückliche Gesichter am Eröffnungstag 04.05.2020 auf dem Bergkramerhof!

Hier zur BR Abendschau...

Sky Sport berichtet über den Eröffnungstag.


10. Eilinformation des Präsidenten der Golfanlage Bergkramerhof zum Coronavirus

 

 

Eröffnung des Golfspiels am Bergkramerhof

am Montag, den 4. Mai 2020

 

 

Sehr verehrte Mitglieder und Gäste,

 

der Bayerische Ministerpräsident hat die Entscheidung über eine Eröffnung der Golfplätze weiter verschoben. Fünf Bundesländer haben das Golfspielen bereits frei gegeben. Wir leben in einem Land, in dem die Grundrechte nicht an Ländergrenzen aufhören. Ich nehme jetzt mein Grundrecht auf Berufsfreiheit  und mein Persönlichkeitsrecht wahr und eröffne den Golfplatz auf mein Risiko.

Golfspieler haben nichts zu befürchten. Sie betreiben keinen Golfplatz. Sie bewegen sich nur an der frischen Luft und betreiben Sport, wie es von der Bundeskanzlerin und unserem Ministerpräsidenten gewünscht ist.

Zur Information lege ich Ihnen den Entwurf meines Schreibens an Herrn Ministerpräsidenten Dr. Söder vom heutigen Tag bei. Es wird am Sonntag abgeschickt. Sollten Sie noch Ideen zum Entwurf haben, bitte ich um schriftliche Information.

Die endgültigen Leitlinien zur Benutzung des Platzes zu Coronazeiten erhalten Sie am Sonntag und ab Montag vor Ort.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Spiel trotz bewegter Zeiten. Stärken Sie Ihre Gesundheit auf unserm pestizidfreien Golfplatz.

 

Herzlichst

Dr. Josef Hingerl
(Präsident)

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Brief Dr Hingerl an Dr Söder_01.05.2020.
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9. Eilinformation des Präsidenten der Golfanlage Bergkramerhof zum Coronavirus

 

 

Die Öffnung naht

 

 

Sehr verehrte Mitglieder und Gäste,

 

es ist nach dem wochenlangen Shutdown (welch ein furchtbares Wort, Wegschließen!) nun viel Bewegung in das Land gekommen. Die Bevölkerung hat den einzigen Gehweg durch das Golfgelände verbotswidrig verlassen und gemäß unserer Einladung sogar barfuß unseren giftfreien und schön gepflegten Golfplatz betreten, bewundert und genossen. Die Medien berichteten mehrfach.

Wie geht es weiter?

 

 

1. Die Freude ist groß
in vielen Bundesländern, wo seit dem 20. April wieder gespielt wird. Probleme gab es dort nicht, nur Begeisterung.

Und bei uns?

 

2. Eröffnung in Bayern vermutlich am 4. Mai
Es wir dann nicht der gewünschte 1. Mai sein. Aber diese wenigen Tage können wir auch noch verkraften. Bereiten wir uns geistig und seelisch auf die herrliche Zeit auf unserem gut gepflegten und pestizidfreien Platz vor. Für diese Jahreszeit könnte es nicht besser sein.

 

3. Bevorzugte Reservierung für Mitglieder ab sofort. Gäste ab dem 1. Mai
Wir wollen unsere Mitglieder bevorzugt behandeln und bitten daher die Mitglieder, ab sofort die Startzeiten-Reservierungen  telefonisch vorzunehmen. Auch Carts können reserviert werden.

 

4. Optimaler Ablauf unter Beachtung der Richtlinien der Staatsregierung
Da der Platz am 29. April nach unserer bestmöglichen Umsetzung der neuen Golfregeln ab 1.1.2019 vom DGV neu geratet wird, ist der Platz bereits an diesem Tag spielfertig für die Prüfer hergerichtet. Er ist damit perfekt vorbereitet und wartet auf Sie – hoffentlich am 4. Mai.

Die Grundregeln für die eingeschränkte Nutzung, die wir noch rechtzeitig vor der Eröffnung im Detail mitteilen, sehen wie folgt aus:

  • Anmeldung am Sekretariat von außen. Abstand bei geöffnetem Fenster.
  • Starten alle 8 Minuten ausschließlich im Zweierflight.
  • zügiges Spiel (bei uns schon deshalb gewährleistet, weil wir zum Schutz der Naturflächen das Rough nicht betreten - also kein lästiges Suchen)
  • geordnetes Verlassen unseres Gutshofes nach dem Spiel.
  • Versorgung mit Verpflegung am Restaurant, Fensterverkauf ab 12 Uhr.
  • Nutzung der Driving Range bei Abstand von mindestens 5 m.
  • Nutzung von 5 Toilettenanlagen und Toilettenball an der Bahn 13.
  • Garderoben und Duschen bleiben vorerst geschlossen.

5. Mitgliederwerbeaktion läuft am 30. April aus (1.000 € Prämie)
Unsere Mitglieder erhalten für die Werbung eines Vollmitglieds bis 30. April noch eine Prämie von € 1.000 . Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit. Die guten Argumente für den Bergkramerhof und unsere Entdeckermitgliedschaft für Noch-Nicht-Golfer finden Sie auf unserer Homepage:

https://www.gc-bergkramerhof.de/start/deshalb-bergkramerhof/
https://www.gc-bergkramerhof.de/start/mitglied-werden/

 

 

Entdecken Sie jetzt aufs Neue unsere Gesundheits- und Erholungsoase, den Treffpunkt Bergkramerhof, den ersten pestizidfreien Golfplatz Deutschlands mit der besonderen Initiative zur Artenvielfalt.

Besuchen Sie doch zur Einstimmung schon einmal unsere Filmauswahl:
https://vimeo.com/bergkramerhof

 

Herzlichst

Dr. Josef Hingerl
(Präsident)


Stimmen zum geordneten Wandern am Bergkramerhof

 

"Das war toll heute den Golfplatz zu erwandern und gleichzeitig diesen schönen Golfplatz kennenzulernen mit den Abschlägen und Löchern . Die Aussicht in die Berge und die Weite, die der Golfplatz bietet, ist ebenfalls beeindruckend.

Dankeschön und liebe Grüße

Jochen und Monika B



8. Eilinformation des Präsidenten der Golfanlage Bergkramerhof zum Coronavirus


Unkoordinierte Lockerung von Maßnahmen, insbesondere zeitverschobene Öffnung der Golfanlagen
Rechtliche Unsicherheiten nach der letzten Meldung
Rerating unseres Golfplatzes durch den DGV
Ausfall der Ligaspiele


Sehr verehrte Mitglieder und Gäste,

 

die Verunsicherung der Bevölkerung galoppiert durch die Lande. Ständig kommen neue Maßnahmen, die dann auch unterschiedlich in den Medien kommentiert werden. Was gilt nun?


1. Rechtslage

Die Freizeitbetriebe sind in Bayern, insbesondere auch Golfplätze, geschlossen zu halten. Daran halte ich mich strikt, bis ein Gericht oder die Politik dies anders entscheiden. Ich persönlich verweise daher jeden Golf spielenden vom Platz, obwohl ich rechtlich anderer Ansicht bin.

Gehen Sie mit Schläger und Ball spazieren und spielen Sie dabei, ist das meiner Auffassung nach keine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat bei Ihnen. Aber wie gesagt, lasse ich es auf unserem Platz nicht zu aus der so oft beschworenen Solidarität gegenüber der übrigen Bevölkerung.

2. Öffnung von Golfplätzen

In Schweden, Norwegen, Dänemark und Tschechien sind Golfplätze geöffnet. Österreich lockert Anfang Mai.
In Deutschland zeigt sich Bewegung. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Saarland öffnen schon diese Woche. Bayern bleibt laut Söder wohl hart.

3. Generelle Lockerung von Maßnahmen. Forderung an Söder

Ich vermute, dass jetzt die Lockerungsmaßnahmen sehr schnell Fahrt aufnehmen werden. Insbesondere in der Gastronomie entsteht ein sehr großer Schaden und Druck durch Mitarbeiter und Gastronomen. Viele Mitarbeiter wissen nicht, wovon sie leben sollen. Schnelles Öffnen ist hier nötig. Meinen Brief an Ministerpräsidenten Söder lege ich zur Kenntnis bei. Er ging auch an alle Landtagsabgeordnete. Die Gastronomen sind gerade dabei, sich verstärkt zu organisieren.

4. Öffnung des Golfgeländes für die Bevölkerung

Nach Ansicht des Landratsamtes darf das Golfplatzgelände von der Bevölkerung nicht betreten werden (außer auf einem öffentlichen Weg). Unser Mitglied Alexander Fluhrer hat das mehrfach getan. Eine Anzeige bei Polizei und Landratsamt hatte bisher keine Folgen.

Die Bevölkerung nimmt das Besichtigungsprogramm gerne an. Wir können dadurch viele Vorbehalte in der Bevölkerung gegen Golfer abbauen. Viele positive Gespräche bringen uns der Bevölkerung in der Region näher.

5. Rerating und Ausfall der Ligaspiele

Am 29.04.2020 wird das  Rerating durchgeführt. Wir haben das beim DGV beantragt, weil das erste Rating nach der Regelumstellung noch nicht den richtigen Wert brachte.

Sämtliche Ligaspiele wurden vom Bayerischen Golfverband für dieses Jahr abgesagt, um den Mitgliedern den Platz optimal noch in dieser Saison zur Verfügung stellen zu können.

Wir stehen alle für Sie bereit. Der Platz ist bestens gepflegt. Wir haben die stille Zeit genutzt und aerifiziert.

Das Wetter ist prächtig. Wir freuen uns auf Sie. Bis bald!

Herzlichst

Dr. Josef Hingerl
(Präsident)

 


7. Eilinformation des Präsidenten der Golfanlage Bergkramerhof zum Coronavirus

Zwischenbilanz zum Katastrophenszenario Corona-Virus

mit Ausblick auf bessere Zeiten

Sehr verehrte Mitglieder und Gäste,

 

das gesamte Katastrophenszenario weltweit und auch in unserer Region hat unglaubliche Fahrt aufgenommen. Für uns Bürgerinnen und Bürger ist es immer schwieriger, die ständig neuen Informationen und Zahlen von Experten und Politikern zuzuordnen und zu gewichten. Wenn einmal alles vorbei ist, werden wir Monate oder sogar Jahre brauchen, um uns wirtschaftlich und gesellschaftlich von diesem Geschehen zu erholen. Wir folgen ausnahmslos den Vorgaben unser Politiker und halten uns an das geltende Recht. Der Spielbetrieb am Bergkramerhof ist weiter geschlossen. Unser Sportgelände kann aber von der Öffentlichkeit zum Wandern genutzt werden.

Wir versuchen, Ihnen unsere klare Haltung am Bergkramerhof im Rahmen des Gesamtgeschehens möglichst nahe zu bringen.


1. Vorschlag an Bundeskanzlerin, Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, die Golfplätze unter Kontrolle von Nichtgolfern und Golfern gleichzeitig nutzen zu lassen, Eruierung von ähnlichen Möglichkeiten über den Deutschen Olympischen Sportbund sowie den DGV

Immerhin haben die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen positiv auf unsere Aktion geantwortet. Wir haben unseren offenen Brief auch an sämtliche Bundestagsabgeordnete und auch an sämtliche bayerischen Abgeordnete versandt.

Wir halten den Vorschlag nach wie vor für genial, weil kein anderes größeres Gelände die Möglichkeit für unsere Bürgerinnen und Bürger schafft, kontrolliert an der frischen Luft und mit Sport sich zu ertüchtigen, die Gesundheit zu fördern, was gerade in unserer Katastrophensituation, wo wir alle weggeschlossen werden, psychisch von ganz besonderer Bedeutung ist.

Es ist interessant, dass der Deutsche Golf Verband und der Deutsche Olympische Sportbund, dessen Präsidenten Hörmann wir unsere Ideen ebenfalls angetragen haben, nunmehr in die gleiche Richtung denken. Sie können es selber nachvollziehen. Die Stellungnahme des Präsidenten des Deutschen Golf Verbandes vom 6. April 2020 reflektiert im Wesentlichen unsere Vorschläge.

2. Öffnung des Golfplatzes für die gesamte Bevölkerung, ohne Golfspiel

Nachdem Politik und Verbände sich zu einer Öffnung der Golfplätze nicht durchringen konnten, haben wir uns entschlossen, den Golfplatz für die Bevölkerung zu öffnen. Wir haben letztes Wochenende am Samstag und Sonntag jeweils ca. 100 Besucher aus der Umgebung geordnet über den Golfplatz gehen lassen. Wir fanden nur zufriedene Gesichter. Viele freuten sich darüber, das pestizidfreie Golfgelände einfach einmal kennenzulernen. Die großen Abstände zwischen den Wanderern, die kontrolliert wurden, waren eine Gewähr dafür, dass keinerlei Ansteckungsgefahr bestand.


3. Einschreiten des Landratsamtes

 „Ein Golfplatz ist kein Wandergebiet“

Nachdem die positiven Erfahrungen in den Medien verbreitet wurden – gleichzeitig gab es im Gebirge und an den Seen sowie an der Isar erhebliche Konzentrationen von Ausflüglern –, verbietet das Landratsamt der Bevölkerung, den Golfplatz zu bewandern. DAS IST RECHTSWIDRIG.

Der Spielbetrieb am Golfplatz ist nach wie vor eingestellt. Ich persönlich kontrolliere ständig, ob jemand einen Golfschläger dabei hat. Das Landratsamt versucht, Wanderer auf dem Golfplatz zu kriminalisieren. Im Münchner Merkur steht: „Dem Landratsamt ist bekannt, dass am Bergkramerhof ein offizieller Wanderweg quer über den Golfplatz verläuft. „Auf diesen dürfen sich Spaziergänger selbstverständlich aufhalten, nicht jedoch auf dem Green“…“soweit Herr Dr. Hingerl Menschen einlädt, auf seinem Green, also dem gesperrten Platz, spazieren zu gehen, schafft er einen Anreiz, und das ist verboten.“ „Sollte die Polizei Verstöße feststellen, würden diese als Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht.“

Nur zur Information: Das Verwaltungsgericht München hat festgestellt auf den Antrag eines Bürgers, dass die erste Allgemeinverfügung verfassungswidrig war. Bayern hat darauf mit einer Rechtsverordnung nachgebessert. Aber in dieser Rechtsverordnung gibt es nach den Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs weder straf- noch bußgeldbewehrte Vorschriften, also auch keine Ordnungswidrigkeit von wegen eine Straftat.

Erstaunlich ist, dass PGA und DGV von Anfang an damit drohten, dass das Golfspielen für den Einzelnen strafbar sei.

Rechtlich halte ich fest, dass ich den Spielbetrieb geschlossen habe. Ich stelle den Golfplatz als freie Natur zur Verfügung, deren Nutzung von der Bayerischen Verfassung garantiert wird. Am Gründonnerstag um 11.00 Uhr hatte Herr Alexander Fluhrer eine Startzeit als Wanderer. Ich persönlich habe ihn am Abschlag 1 begrüßt. Wir setzen unsere Arbeiten am Golfplatz fort. Herr Fluhrer begab sich auf eine Wanderung über den Platz. Im Übrigen hatte er das schon letzten Mittwoch so gemacht. Herr Fluhrer war damit einverstanden, dass ich sein Verhalten, das das Landratsamt offenbar als Ordnungswidrigkeit ansieht, im Rahmen einer Anzeige dem Landratsamt  genauso wie der Polizei melde.

Sowohl die Polizei als auch das Landratsamt habe ich von dem Starttermin um 11.00 Uhr informiert und gebeten, gegebenenfalls vorstellig zu werden und die Wanderung zu verbieten. Es kam aber niemand. Die Anzeige habe ich an Polizei und Landratsamt versandt. Auch selbst habe ich mich angezeigt, weil ich als Betreiber der Anlage das Gelände freigebe, nicht zum Golf spielen, aber zum Wandern. Bin neugierig, ob an dieser Förderung der Volksgesundheit etwas verwerfliches oder strafbares festgestellt wird.

Ich handele hier nichts anders, als der bayerische Ministerpräsident, die Bundeskanzlerin, die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder fordern. Den Menschen in der Umgebung die Möglichkeit zu geben, an der frischen Luft und in der Natur sich zu bewegen. Manche haben gejoggt, andere haben geboxt und Dritte hatten mit den Familien sogar Drachen dabei. Ich kann hieran nichts Unrechtes finden. Es geht hier darum, dass die Leute ihre Gesundheit stärken und sonst um nichts. Ich persönlich freue mich allerdings auch noch, dass die Leute aus der Umgebung den Golfplatz kennenlernen.

4. Öffnung der Golfplätze in anderen Ländern

In Schweden waren die Golfplätze nicht geschlossen. In Dänemark und Norwegen sind sie bei begrenzter Nutzung geöffnet. Gleiches gilt für Tschechien.

Es spräche überhaupt nichts dagegen, im Rahmen unserer Vorschläge an die Bundeskanzlerin sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder eine Regelung herbeizuführen, die nun ja auch der Deutsche Golf Verband unterstützt. Aber auch der Deutsche Golf Verband hat bisher, wie die PGA, die Nutzung des Golfplatzes mit Schläger und Ball kriminalisiert. Meiner festen juristischen Überzeugung nach wäre diese Art der Nutzung, bei entsprechendem Abstand und einzeln bzw. in der Familie, rechtlich möglich. Ich habe mich aber dazu entschlossen, dies am Bergkramerhof nicht zuzulassen, um hier nicht ein Ausnahmeexempel zu provozieren.

5. Training der Mannschaft des FC Bayern, Training unserer Golfpros

Schön wäre es für unsere Golfpros, wenn sie im Abstand von mindestens 5 Metern Golferinnen und Golfer unterrichten könnten. Sicher gäbe es da überhaupt keine Ansteckungsgefahr. Sie bräuchten die Einnahmen dringend.

Für mich ist völlig unverständlich, dass in dieser Katastrophensituation die Bayerische Staatsregierung ein Training bei den Fußballprofis zulässt, und damit meiner Auffassung nach ein schlechtes Beispiel für die gesamte Bevölkerung gibt. Unsere Golfpros hätten eine Geldeinnahme sicher nötiger, als die Profis der Profifußballmannschaften. Wie man das mit beruflicher Tätigkeit begründen will bei der extremen Katastrophensituation ist mir unerfindlich.

Ausblick

Ich bin optimistisch, dass wir bald wieder zu geregelten Verhältnissen kommen. Sammeln wir unsere physischen, geistigen und seelischen Kräfte, um die Zeit nach diesem Schockzustand positiv zu gestalten.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit direkt an mich unter meiner Funknummer wenden: 0171-4304433.


Trotz der augenblicklich sehr schwierigen Situation wünscht Ihnen das Team Bergkramerhof frohe Ostertage. Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.


Herzlichst


Dr. Josef Hingerl
(Präsident)

 

 


6. Eilinformation des Präsidenten der Golfanlage Bergkramerhof zum Coronavirus

Öffnung des Golfgeländes für die Bevölkerung bei geordneter Begehung mit Startzeiten im Abstand von 10 Minuten, ca. 7 Km in etwa 2 Stunden

Sehr verehrte Mitglieder und Gäste,

 

auch und gerade in unserer Region gibt es Schwierigkeiten beim Aufenthalt in freier Natur. Bürgermeister und Landrat melden das Thema „nach oben“, steht in der Presse. Wir machen uns Gedanken, wie wir in dieser Notsituation einen Beitrag leisten können, damit die Bürgerinnen und Bürger einen geordneten Zugang zur Natur haben und  an frischer Luft ihr Immunsystem stärken können.

1. Zustände im Landkreis letztes Wochenende nach Medienberichten

Wie der Münchner Merkur von den Bürgermeistern des Landkreises berichtet, war der Ausflüglerandrang am vergangenen Wochenende im Landkreis sehr groß. „Das bereitet mehreren Bürgermeistern im Landkreis großes Kopfzerbrechen.“ Bürgermeister und Landrat Josef Niedermaier sind übereingekommen, dass der Landrat „diese Sorgen an die Staatsregierung heranträgt.“ Der Landrat hat bei steigenden Temperaturen, den kommenden Osterfeiertagen und dem zu befürchtenden wachsenden „Lagerkoller“ große Sorgen.

2. Proaktiver Beitrag der Golfanlage Bergkramerhof

2.1 Unser Brief an die Bundeskanzlerin und an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder wurde bisher nur vom Land Schleswig-Holstein (positiv) beantwortet.

Auf unseren Vorschlag, Golfplätze für Golfer und Fußgänger bei geordnetem Ablauf zu öffnen, wird sicherlich nicht kurzfristig reagiert werden.
 
2.2 Private Initiative. Geordnete Öffnung des Golfgeländes für die Bevölkerung

Wir öffnen das Golfgelände an diesem Wochenende von 10 Uhr bis 17 Uhr.

Die Begehung des Platzes erfolgt in Abständen von 10 Minuten unter Kontrolle unseres Personals.

Die Platzbegehung muss vorher telefonisch vereinbart werden. Startzeiten für den Beginn der Wanderung über 7 bis 8 km in ca. 2 Stunden werden telefonisch vergeben und vor Ort kontrolliert.

 "Spaziergänge sind nur mehr alleine oder im Familienverbund erlaubt. Alles in Gruppen ist untersagt."

3. Evaluation (Überprüfung) der Maßnahme am Sonntagabend

3.1 Hat ein geordneter Ablauf funktioniert?

3.2 Ist die proaktive gesundheitsfördernde Aktion vom Landratsamt und den Bürgermeistern gewollt?

3.3 Ist die Aktion von der Bevölkerung gewollt?

3.4 Die Aktion wird nicht weitergeführt, wenn von Politik und Staat bessere Vorschläge kommen.

4. Rechtliche Zulässigkeit der Aktion

Der Golfplatz als Freizeitstätte ist nach wie vor geschlossen. Er muss allerdings weiter gepflegt werden. Die Spaziergänger bewegen sich in freier Natur und können sich dabei einen Golfplatz ohne Spielbetrieb ansehen. Wir erfüllen mit unserem Angebot alle Anordnungen der Bayerischen Staatsregierung.

Kontaminierung durch Pestizide ist ausgeschlossen. Der Bergkramerhof ist der erste pestizidfreie Golfplatz in Deutschland, seit Ende 2014.

Bei grundsätzlichen Fragen, melden Sie sich direkt beim Präsidenten: 0 171 - 430 44 33

Anmeldungen nur telefonisch unter  081 71-  41 91 0 bei Frau Geigl.


Herzlichst


Dr. Josef Hingerl
(Präsident)

 

 


5. Eilinformation des Präsidenten der Golfanlage Bergkramerhof zum Coronavirus

am 01. April 2020

 
Sehr verehrte Mitglieder und Gäste,

 

es sieht so aus, dass wir bis zum 19.4.2020 nicht auf unsere Golfplätze dürfen zum Golfen, es sei denn, unser Antrag an die Bundeskanzlerin vom 27.3.2020 und an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder hat doch noch Erfolg.

Nachfolgend finden Sie unser Schreiben an die Bundeskanzlerin, Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten.
 
Aber jetzt noch die heutigen hochaktuellen Informationen.

 

Auszüge des Aprilscherzes von Dr. Hingerl:

 

"2. DGV genehmigt um 22 % größere Golflöcher bei gleichem Rating

Als wir 2016 große Probleme mit den Grüns nach dem Entzug von Pestiziden hatten und uns ca. 150 Mitglieder deswegen verließen, haben wir beim DGV beantragt, dass wegen der schlechteren Spielqualität die Löcher vergrößert werden dürfen, um bei Turnieren einen adäquaten Ausgleich für die Turnierteilnehmer zu bekommen. Wir haben hierzu ein Gutachten beigelegt, das einen Nachteilsausgleich von 22 % errechnete und damit letztendlich eine Vergrößerung der Löcher um diesen Prozentsatz vorschlug. Das Verfahren zögerte sich bis jetzt hin. Wir haben den Antrag nun für erledigt erklärt, weil wir letztes Jahr sämtliche Grüns erneuert haben mit großem Erfolg. Für die verzögerte Behandlung unseres Antrags wollten wir vom DGV einen Ratingvorteil haben, um unsere Mitglieder und Gäste zu entschädigen. Der DGV hat uns nunmehr zugestanden, die Saison 2020 mit um 22 % vergrößerten Löchern zu spielen bei gleichem Rating. Das Loch auf den Grüns hat dann einen Duchmesser von 131,8 mm. Die Vergrößerungsarbeiten werden wir jetzt, wo sowieso nicht gespielt werden darf, erledigen. Sie haben daher keine Behinderungen zu befürchten.

3. Präsidentencup mit vergrößerten Löchern am 2.5.2020

Wir wollen diese einmalige Innovation und diesen einmaligen Vorteil zum Präsidentencup einführen und gemeinsam feiern. Melden Sie sich bitte schnellstmöglich an, denn diesen sportlichen Vorteil gibt es nur in diesem Jahr. Sie haben dabei die besondere Chance, Ihr Handicap zu verbessern."

Dr. Josef Hingerl, Präsident
Dr. Josef Hingerl, Präsident

4. Eilinformation des Präsidenten der Golfanlage Bergkramerhof zum Coronavirus

Vorschlag: Öffnung aller Golfplätze für die gesamte Bevölkerung

Sehr verehrte Mitglieder und Gäste,

 

in ganz Deutschland und wahrscheinlich auch weltweit sind sämtliche Golfplätze geschlossen (vielleicht nicht in Schweden?). Auch wir hatten uns der von der Politik vorgegebenen Verhaltensweise angeschlossen. Wir Bürger sind gehalten, möglichst zu Hause zu bleiben, was Tag für Tag zu immer mehr Problemen führen wird.

In der Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 haben Bund und Länder gesehen, wie wichtig Sport und die Bewegung an der frischen Luft zur Aufrechterhaltung eines psychisch erträglichen Zustands für die Bevölkerung sind.

Wir wollen diese beiden Einsichten dadurch optimieren, dass wir der Politik vorschlagen, sämtliche Golfplätze für die gesamte Bevölkerung, als ersten proaktiven Beitrag zur Stabilisierung unserer schwierigen gesellschaftlichen Situation, zu öffnen. Im Übrigen ist das ein großartiges Angebot an unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Wir können mit Ihnen unsere Oasen der Lebensfreude in einer sehr schweren Zeit teilen.

Zudem versprechen wir uns bei diesem Schritt, dass spätestens bei der Lockerung der Ausgangsbeschränkung die Golfplätze zu den ersten Sportanlagen gehören, die wieder betrieben werden dürfen. Eine Differenzierung der Sportanlagen wird hierbei entscheidend sein. Das Viren-Übertragungspotential eines Fitnessstudios ist sicher ungleich höher als bei einer Golfanlage.

Wir hoffen, Sie haben für unseren ungewöhnlichen Vorschlag Verständnis.

Herzlichst

Dr. Josef Hingerl
(Präsident)


3. Eilinformation des Präsidenten der Golfanlage Bergkramerhof zum Coronavirus

Sehr verehrte Mitglieder und Gäste,

 

die Meldungen zum Golfspielen in der Coronaviruszeit sind teilweise sehr widersprüchlich. Das Spielen sei für den Einzelnen strafbar, so PGA oder aber konträr dazu der BGV: " Der einzelne Golfer, der über einen Golfplatz geht, gefährdet niemand.“ Das ist auch unsere Meinung. Dennoch bleibt der Platz bei uns auf Anweisung des Landratsamtes gesperrt.

Kurze Vorbemerkung:

Die Gesundheit unserer Mitglieder am Bergkramerhof ist unser oberstes Ziel!

Seit Ende 2014 bringen wir keine Pestizide mehr auf. Die Indooranlage wurde vor 10 Jahren gebaut, damit insbesondere unsere älteren Mitglieder sich auch über den Winter fit halten können. Auf dem Platz haben wir außerhalb der Spielbahnen das Betreten  der Natur verboten, um damit biotopartige Verhältnisse zum Erhalt der Artenvielfalt zu schaffen.

1.Golfbetrieb am Bergkramerhof eingestellt

Mit der Presseerklärung vom 20.03.2020, die auch auf unserer Homepage zu finden ist, haben wir erklärt, dass der Betrieb geschlossen ist, aber wir nichts dagegen tun werden, wenn sich Golfer auf unserer Anlage in freier Natur bewegen. Wir haben dies dem Landratsamt als zuständige Ordnungsbehörde mitgeteilt und um Information gebeten, sollte das nicht in Ordnung sein. Bis Freitag, den 20.03.2020 befanden sich Jogger, Spaziergänger, Reiter und Golfspieler auf dem Golfplatz. Ab Samstag den 21.03.2020 haben wir keine Golfspieler mehr gesehen. Das Wetter war dann auch zu kalt. Wir hatten auch gebeten, nicht mehr zu spielen.

Das Landratsamt teilte uns am 23.03.2020 kurz vor Ablauf der von uns gesetzten Frist um 11:23h mit:

„Sport und Bewegung an der frischen Luft hat auf öffentlichen Wegen und Plätzen stattzufinden, nicht auf einer gesperrten Freizeitanlage. Kinder dürfen auch nicht auf Spielplätze. Gesperrte Anlagen bleiben weiterhin gesperrt, dies sicher zu stellen fällt unter die Betreiberpflicht.“

Wir haben uns entschlossen, diesem Verbot Folge zu leisten, obwohl es in mehrfacher Hinsicht rechtlich falsch ist. Es ist natürlich nicht richtig, dass „Sport und Bewegung an der frischen Luft … auf öffentlichen Wegen und Plätzen stattzufinden“ hat. Sie können in jeden Privatwald gehen, auch über Felder und Wiesen. Die Platzsperre haben wir als Betreiber dadurch sichergestellt, dass wir Hinweisschilder anbrachten und sämtliche Golfmarkierungen entfernten. Der Betreiber hat keine Pflicht, „wild“ spielende Golfer abzuhalten, sich in freier Natur zu bewegen. Dennoch bitten wir Sie derzeit vom Golf spielen Abstand zu nehmen. Die Polizei kontrolliert den Platz. Bereiten wir uns lieber auf bessere Zeiten bereits jetzt vor.

Hoffen wir, dass alles schnell vorbei ist. Wir hatten es jedenfalls für die Golfer versucht.

2. Bleiben Sie auch ohne Golfsport gesund

Mit Blick auf dieses Golfverbot und den damit verbundenen Konsequenzen haben wir für Sie auf unserer Homepage ein Bündel aus Informationen, Tipps und Fitnessübungen zusammengetragen. Wir möchten aktiv dazu beitragen, bestmöglich die Ausgangsbeschränkung für Ihre körperliche Verfassung und geistiges sowie soziales Wohlbefinden zu nutzen. Ganz nach dem Motto: Auch ohne dem „Gesundheitselexier Golf“ den Viren und anderen Krankheiten trotzen.
Nutzen Sie doch unsere Gesundheits-Initiative für die Coronazeit, machen Sie bei den ausgewählten Fitnessübungen mit und beherzigen Sie die wichtigsten Tipps. Dies wird bestimmt zu einer besonders schönen und erfolgreichen "Sommer-Herbst-Winter-Golfsaison 2020 beitragen. https://www.gc-bergkramerhof.de/gesundheits-initiative/gesundheit-vorsorgen-in-der-coronazeit/

3. Die Platzpflege muss weiter aufrechterhalten werden

Wir hatten teilweise auch im Winter auf Sommergrün spielen lassen und sind Anfang März mit unseren neuen Grüns gut in die Saison gestartet. Mit der verfügten Sperre des Golfplatzes obliegt es uns aber trotzdem weiter, den Platz zu pflegen, da wir ansonsten in wenigen Wochen keinen Golfplatz mehr hätten. Täglich müssen die Grüns gepflegt werden; Fairway und Semirough brauchen 2 bis 3 Mal einen Schnitt pro Woche. Wir können im Augenblick also keinerlei Kosten sparen.  Andererseits haben wir keine Einnahmen mehr.

Das erkennt auch der DGV mit seinem Aufruf an Golfspielerinnen und Golfspieler zur wirtschaftlichen Solidarität mit unseren Golfanlagen. Wir legen das Schreiben des Präsidenten Kobold vom 25.03.2020 bei, in dem er um Unterstützung der Golfclubs bzw. Golfbetreiber bittet. Er appelliert an die Treue der Mitglieder.

4. Große finanzielle Herausforderungen am Bergkramerhof

Die größte Herausforderung war, den Weggang von 150 Mitgliedern im Jahr 2016 zu überstehen, als die Grüns zusammenbrachen, weil wir auf pestizidfreie Golfplatzpflege umgestellt hatten. Diese gesundheitsfördernde Maßnahme hat uns große Schwierigkeiten gebracht. Im letzten Jahr haben wir dann sämtliche Grüns erneuert, um mit dem ökologischen Golfplatz ohne jegliche Pestizide unseren Golfer beste Verhältnisse bieten zu können. Das waren Investitionen in einer Größenordnung von € 150.000,00.

In Anbetracht dieser schwierigen Situation bitten wir, davon Abstand zu nehmen, die Jahresspielgebühr anteilig zurückzufordern zu wollen. Der Deutsche Golfverband ist übrigens rechtlich der Ansicht, dass ein Rückzahlungsanspruch nicht besteht.

5. Finanzielle Schwierigkeiten bei Mitgliedern

Sollten Mitglieder finanzielle Schwierigkeiten wegen der durch den Katastrophenfall desaströsen wirtschaftlichen Situation haben, so können Sie sich selbstverständlich direkt an mich wenden unter meiner persönlichen Funknummer:  0 171 - 430 44  33. Wir werden in jedem Einzelfall eine Lösung finden.

6. Weitere Informationen

Wir werden Sie in regelmäßigen Abständen von 3 bis 4 Tagen mit Eilmitteilungen versorgen, die auf die jeweilige neue Lage eingeht. Insbesondere möchten wir Ihnen auch die Vorzüge unseres pestizidfreien Golfplatzes im Hinblick auf Gesundheit und Artenvielfalt aufzeigen.

7.Greenfeeangebot bis einschließlich 09.04.2020 für Gäste

Für die Zeit nach der Wiedereröffnung machen wir Ihnen ein besonderes Angebot:

10 x 18 Loch Greenfee WT/WE € 495,-- DGV Ausweis mit "R".

(statt € 950,--, nicht übertragbar, gültig bis 31.12.2020)

10 x 18 Loch Greenfee WT/WE € 555,-- DGV Ausweis ohne "R".

 

Wir freuen uns bereits jetzt auf die Zeit mit Ihnen nach der Platzsperre!

Herzlichst

Dr. Josef Hingerl
(Präsident)


2. Eilinformation des Präsidenten der Golfanlage Bergkramerhof zum Coronavirus

 

Klarstellung des Präsidenten Dr. Josef Hingerl zu Coronavirus am Bergkramerhof

1. Der Golfbetrieb ist am Bergkramerhof seit der Entschließung der Staatsregierung vom 16.3.2020 voll eingestellt. Keine Flaggenstöcke, keine Abschlagsmarkierungen, keine Bälle. Das Clubhaus ist geschlossen ebenso die Indooranlage. Telefonischer und Mailkontakt findet statt. Fragen werden beantwortet, direkt vom Präsidenten unter 0171-4304433.

2. Der Golfplatz muss aber weiter gepflegt werden, weil wir sonst in wenigen Wochen  keinen Golfplatz mehr haben, sondern einen landwirtschaftlichen Betrieb. Ist das ein Verstoß gegen die Untersagung des Spielbetriebes? Wir glauben nicht. Die Ansteckungsgefahr von 7 Greenkeepern auf 70 ha Land ist gering. Mit Spaziergängern und Golfern kommen sie nicht in Kontakt.

3. Am Donnerstag fand ich auf einer persönlichen Kontrollfahrt ca. 30 Personen auf dem Golfplatz. Ich wies die Golfer auf die Maßnahme der Staatsregierung hin, insbesondere dass der Golfbetrieb geschlossen ist.
Von den ca 30 auf dem Golfgelände befindlichen Personen waren 12 Jogger, Spaziergänger und Reiter. Diese Personen habe ich nicht angesprochen, obwohl sie sich genauso frische Luft schöpfend und Bewegung suchend über den Golfplatz bewegten wie die Golfer mit Schläger und einem Ball. Bei allen hielt ich eine Ansteckungsgefahr für ausgeschlossen. Die Verhaltensempfehlung der Bayerischen Staatsregierung habe ich überprüft. Sie war von allen Golfern eingehalten worden.

4. Unsere 7 Restaurantbereiche  (vier innen, drei außen) waren unter Einhaltung von Abstand belebt. Mitglieder und Gäste waren guter, aber nicht ausgelassener Stimmung wie vielleicht andernorts.

5. Unsere Information, dass wir den organisierten Spielbetrieb geschlossen haben, aber nichts dagegen tun werden, wenn sich Spaziergänger und Golfer auf unserer Anlage in freier Natur befinden, haben wir auch dem Landratsamt als zuständige Ordnungsbehörde mitgeteilt und um Information gebeten, wenn das nicht in Ordnung sei.

Bis heute, Freitag den 20.3.2020, 12 Uhr haben wir keine Nachricht erhalten. Die Polizei hat mehrfach kontrolliert, auch heute.

6. Der BGV forderte mich gestern auf, den die Untersagung des Spielbetriebs auf der Homepage deutlicher zu machen. Das ist deshalb erstaunlich, weil mich gerade die Erklärung des BGV vom 17.3.2020 darin bestärkt hat, dass ich mit der Schließung des Golfbetriebes nicht verpflichtet bin, auf eigene Gefahr spielende Golfer, Jogger, Spaziergänger und Reiter vom Platz zu holen. Ginge sowieso nicht, weil auch öffentliche Wege über den Golfplatz führen. Die Erklärung des BGV , die mich in meiner Haltung beflügelte, lautet:

„Das Betreten des Golfgeländes ist nur unter Beachtung der Verhaltensempfehlung der Bayerischen Staatsregierung zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus gestattet.“

 

Abschließendes Statement:

Als erster Golfplatz in Deutschland ohne Pestizide (seit 2014) haben wir bewiesen, dass uns die Gesundheit der Bevölkerung und besonders der Golfer sowie die Artenvielfalt in der Natur durch ein Verbot des Betretens des Platzes außerhalb der Spielbahnen am Herzen liegt. Im Gegensatz zu anderen Golfanlagen entfallen bei uns verpflichtende Platzsperren im Zusammenhang mit Pestizideinsatz. Er ist immer bespielbar. Wir setzen uns also vorbildlich und nachhaltig für die Gesundheit der Menschen ein.

Wir haben uns voll an die Entschließung der Staatsregierung gehalten. Die Golfer haben durch ihr Spiel in der Natur sich ertüchtigt in dieser schwierigen Zeit und Abwehrkräfte bei Sonne und freier Natur gesammelt. Das positive Erleben in freier Natur stärkt das Immunsystem und trägt damit insgesamt zu unser aller Sicherheit bei. Selbst Prof. Drosten empfiehlt: Das beste gegen das Coronavirus ist der Aufenthalt in freier Natur. Dieser Empfehlung sind auf unserem Golfgelände Reiter, Fußgänger, Jogger und Golfer gefolgt.

Dass die Medien die Golfer wieder anschwärzen wollen, liegt am Sensationsjournalismus und den bekannten Vorurteilen gegen die Golfer.

Tun Sie etwas für Ihre Gesundheit. Bleiben Sie optimistisch. Halten Sie sich an die Regeln und bleiben Sie gesund.

Wir bitten Sie, bis zu einer Klärung durch das Landratsamt unseren Golfplatz mit Schläger und Ball nicht zu benutzen.

Herzlichst

 

Dr. Josef Hingerl
(Präsident)

 

 


1. Eilinformation des Präsidenten zum Coronavirus am Bergkramerhof

Die Ereignisse überschlagen sich stündlich. In dieser Krisensituation haben wir beschlossen:

1. Das Restaurant „Der Bergkramer“ bleibt täglich offen von 11-15 Uhr. (gemäß Ziffer 3. der Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung vom 16.03.2020).

Wir haben 7 Restaurantbereiche inkl. Terrassen. Genügend Abstand unter den Gästen ist möglich.

2. Der organisierte Spielbetrieb ist eingestellt. Die beantragte Ausnahmeregelung wurde vom Landratsamt abgelehnt. Alle Clubeinrichtungen sind geschlossen, inkl. Driving Range. Fahnen und Markierungen auf dem Platz sind entfernt. Das Sekretariat ist telefonisch unter 08171 4191 0 und per mail: info@gc-bergkramerhof.de erreichbar.

3. Das Betreten des Golfgeländes ist nur unter Beachtung der Verhaltensempfehlungen der Bayerischen Staatsregierung zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus gestattet, also z.B. genügend Abstand halten etc.

Wir stellen nur den Betrieb ein. Im Übrigen hören wir ständig von Fachleuten, dass gerade der Aufenthalt in der Natur die beste Vorsorge gegen das Coronavirus ist. Das Mitführen von Schlägern und Bällen dürfte diese Einsicht kaum wiederlegen.

Der Bayerische Golfverband weist auf die Eigenverantwortung der Golfer hin. Wir vertrauen auf die Eigenverantwortung.

Zur Besprechung dieser Themen können wir uns gerne im Restaurant „Der Bergkramer“ treffen.
Rufen Sie mich an unter 0171 430 44 33.

Mit herzlichen Grüßen


Dr. Josef Hingerl
(Präsident)

Bergkramerhof-

Der pestizidfreie Golfplatz

Golf am Bergkramerhof?